ADAC HEMS Academy GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden – in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung – auf alle zwischen der ADAC HEMS Academy GmbH, Richthofenstraße 142, 53757 Sankt Augustin („AHA“) und derjenigen juristischen oder natürlichen Person Anwendung, die die AHA zur Erbringung von Schulungs-/ Trainingsleistungen und/ oder der Bereitstellung von Schulungs-/ Trainingsinfrastruktur (z.B. Flugsimulatoren) und/ oder Beratungsleistungen (insgesamt „Leistungsangebot AHA“) beauftragt bzw. die Teilnahme an einer Veranstaltung bucht („Kunde“).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AGB sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn die AHA diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der gebuchten Leistung aus dem Leistungsangebot AHA nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB hingegen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungsangebot AHA

Die Erbringung der Leistung im Rahmen des Leistungsangebot AHA erfolgt auf Grundlage eines Vertrages gemäß dieser AGB oder eines individuellen Kundenvertrages.
Das Leistungsangebot AHA umfasst (i) Schulungs-/ Trainingsmaßnahmen, (ii) die Bereitstellung von Trainingsinfrastruktur sowie (iii) die Erbringung von Beratungsleistungen jeweils für das Personal in Luftrettung, Luftfahrt sowie Akut- und Notfallmedizin.

Der Umfang des Leistungsangebot AHA umfasst die in dem konkreten, individuellen Angebot der AHA oder in den von der AHA auf der Website bzw. innerhalb des Buchungstools „SIMply Book“ im Kundenbereich veröffentlichten Leistungsbeschreibungen der einzelnen Veranstaltung aufgeführten Leistungen („Leistungsbeschreibung“). Das jeweilige individuelle Angebot der AHA oder die Leistungsbeschreibung ist Grundlage für den Vertragsabschluss mit dem Kunden. Das Leistungsangebot AHA sowie die jeweilige Leistungsbeschreibung sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung anders angegeben.

Der Kunde darf für die Teilnahme am Leistungsangebot AHA geeignete Mitarbeiter und/ oder Angehörige seiner Organisationseinheit für die Teilnahme am Leistungsangebot AHA entsenden („Teilnehmer“).

3. Vertragsschluss

Die Buchung einer Leistung aus dem Leistungsangebot AHA durch den Kunden erfolgt schriftlich (E-Mail oder Telefax ausreichend), durch persönliche Übergabe eines ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars oder online über das Buchungstool “SIMply Book” der AHA.

Bei der Nutzung des Buchungstools „SIMply Book“ kann der Kunde aus dem Leistungsangebot AHA auswählen und über den Button „Buchen“ den Buchungsvorgang für einen bestimmten Kurstermin beginnen. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt verbindlich buchen“ am Ende des Buchungsprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der ausgewählten Leistung(en) aus dem Leistungsangebot AHA ab. Vor Absendung des verbindlichen Angebots kann der Kunde die Daten der Buchung jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot zur Buchung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Ankreuzen der Checkbox angibt, diese AGB gelesen zu haben, diese akzeptiert und damit in sein Angebot aufgenommen hat.

Nach Erhalt des jeweiligen Angebots des Kunden versendet die AHA eine automatische Empfangsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, in welcher die Buchung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung bei der AHA eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung der jeweiligen Leistung aus dem Leistungsangebot AHA des Kunden durch die AHA („Buchungsbestätigung“) zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz gespeichert.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Kunden. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Der Kunde hat als Verbraucher bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die AHA nach Maßgabe des gesetzlichen Musters im Rahmen der Widerrufsbelehrung informiert.

5. Vergütung, Rechnungsstellung, Verzug

Soweit nicht in einem individuellen Kundenvertrag oder einem konkreten Angebot anders vereinbart, hat der Kunde für die Inanspruchnahme der Leistungen im Rahmen des Leistungsangebot AHA die zwischen dem Kunden und AHA vereinbarte Vergütung („Vergütung“) zu zahlen. Alle Preise, die auf der Website der AHA bzw. dem Buchungstool und/ oder einem individuellen Angebot der AHA angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist unmittelbar mit Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

Kommt der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug, ist AHA berechtigt, die Vergütung jährlich mit einem Zinssatz von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a., wenn der Kunde Unternehmer ist, und für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, mit einem Zinssatz von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen.

Werden während des Leistungszeitraumes, insbesondere im Rahmen der Anmietung von Trainingsinfrastruktur (z.B. Nutzung eines Flugsimulators) durch den Kunden und/ oder Teilnehmer zusätzliche Leistungen aus dem Leistungsangebot AHA in Anspruch genommen, werden diese Leistungen entsprechend der zwischen dem Kunden und der AHA vereinbarten Vergütung bzw. zu den üblichen Konditionen in Rechnung gestellt. Überschreitet der Kunde und/ oder der Teilnehmer den vereinbarten Leistungszeitraum, ist der Kunde verpflichtet, entsprechend der vereinbarten Vergütung für die neben dem Leistungszeitraum in Anspruch genommene Zeit eine zusätzliche (zeitanteilige) Vergütung zu leisten. Etwaige sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Überschreitung des vereinbarten Leistungszeitraumes entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Anreise und Unterbringung der Teilnehmer sind grundsätzlich vom Kunden selbst zu organisieren. Die vereinbarte Vergütung für das Leistungsangebot AHA beinhaltet insbesondere keine Kosten für An-/ Abreise, Transfers oder Unterbringung, sofern nicht etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart wurde. Bei Schulungs-/ Trainingsmaßnahmen wird, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, eine Pausenverpflegung angeboten, welche in dem entsprechenden Leistungsangebot AHA grundsätzlich inbegriffen und nicht gesondert zu vergüten ist. Die Art und der Umfang der Pausenverpflegung steht im Ermessen der AHA.
Etwaige Steuern, Gebühren und/ oder sonstige Abgaben trägt der Kunde. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten.

6. Leistungszeitraum, Übertragung an Dritte

Mit der Buchungsbestätigung ist die jeweilige Buchung aus dem Leistungsangebot AHA verbindlich. Eine Änderung kann nur in Ausnahmefällen mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der AHA erfolgen. Erscheint der Kunde und/ oder Teilnehmer nach Beginn der vereinbarten Leistungszeitraumes zu den gebuchten Leistungen, insbesondere Schulungs-/ Trainingsmaßnahmen oder zur Nutzung der Trainingsinfrastruktur, erfolgt keine entsprechende Verschiebung/ Verlängerung des vereinbarten Leistungszeitraumes und keine (anteilige) Rückvergütung für den versäumten Leistungszeitraum.

Eine Übertragung von Buchungen an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, wenn und soweit keine vorhergehende schriftliche Zustimmung der AHA zu der Übertragung vorliegt. Im Falle einer Übertragung ist der Kunde verpflichtet, den Dritten entsprechend dieser AGB und/ oder dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag zu verpflichten. Im Falle einer Übertragung haftet der Kunde in vollem Umfang für jede Verletzung dieser AGB und/ oder des zugrunde liegenden Vertrages durch den Dritten, wie für eigenes Verschulden.

7. Stornierung, Umbuchung durch den Kunden

Soweit nicht in einem individuellen Kundenvertrag oder einem konkreten Angebot anders vereinbart, kann der Kunde vor Beginn des Leistungszeitraumes die gebuchte Leistung aus dem Leistungsangebot AHA stornieren. In diesem Falle fallen folgende Stornierungsgebühren als Entschädigung für den der AHA aufgrund der Stornierung entstandenen Schaden an:

Eingang der Stornierung bei AHA
(jeweils vor Beginn des Leistungszeitraumes) Stornierungsgebühr in [%]
gemessen an der vereinbarten Vergütung
mehr als 60 Tage 20 %
60 bis 30 Tage 60 %
weniger als 30 Tage 100 %

Kann der Kunde nachweisen, dass der von der AHA erlittene Schaden geringer ist als die Stornierungsgebühr, hat der Kunde anstelle der Stornierungsgebühr nur den nachgewiesenen geringeren Schaden zu ersetzen.

Die Stornierung der Buchung hat schriftlich per Post oder Telefax zu erfolgen. Bei Buchung per E-Mail oder online ist auch die Stornierung per E-Mail möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der wirksame Zugang der Stornierung bei der AHA maßgeblich. Bei Nichtteilnahme des Kunden und/ oder der Teilnehmer an der vereinbarten Leistung ohne rechtzeitige vorherige Stornierung der Buchung bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung in voller Höhe verpflichtet.

8. Stornierung aus wichtigem Grund

Die AHA ist berechtigt die Buchung aus wichtigem Grund zu stornieren, abzubrechen oder in Abstimmung mit dem Kunden zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Nichtverfügbarkeit/ Ausfall der Trainingsinfrastruktur aus technischen Gründen und/ oder Nichtverfügbarkeit von Trainingspersonal der AHA, soweit dies nicht auf einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden der AHA beruht, vor.

Bei Stornierung oder Abbruch der Leistung durch die AHA wird dem Kunden die bereits gezahlte (anteilig) Vergütung zurückerstattet. Bei einvernehmlicher Verlegung des Leistungszeitraumes wird die bereits gezahlte Vergütung auf den Ersatztermin angerechnet. Etwaig angefallene Aufwendungen, insb. Reise- oder Unterbringungskosten, des Kunden und/ oder der Teilnehmer werden durch die AHA nicht erstattet.

9. Teilnehmerausschluss

Die AHA ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von dem Leistungsangebot AHA auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn

  • der Teilnehmer wiederholt schwerwiegend die Anweisungen des Schulungs-/ Trainingspersonals und/ oder sonstiger Mitarbeiter der AHA fahrlässig oder vorsätzlich missachtet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn durch die Missachtung der Anweisungen ein Schaden am Teilnehmer selbst und/ oder anderen Personen und/ oder Sachen eintreten könnte;
  • der Teilnehmer nach Beurteilung des Schulungs-/ Trainingspersonals und/ oder sonstiger Mitarbeiter der AHA für die Teilnahme am Leistungsangebot AHA, insbesondere für die Nutzung der Trainingsinfrastruktur ungeeignet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Teilnehmer relevante gesundheitliche Einschränkungen aufweist und/ oder unter Einfluss von Substanzen zu stehen scheint, die das Verhalten und/ oder die Handlungs-/ Reaktionsfähigkeit beeinflussen;
  • der Teilnehmer gegen die Hausordnung verstoßen hat.

Eine (teilweise) Erstattung der Vergütung ist bei einem Ausschluss einzelner Teilnehmer gemäß dieser Ziffer 9 ausgeschlossen.

10. Abtretung, Wechsel des Vertragspartners, Aufrechnung

Weder der Kunde noch die AHA darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten.
AHA ist berechtigt den Vertrag (i) an solche Unternehmen, an denen AHA oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG mindestens zu 50% beteiligt ist, oder (ii) an einen Dritten im Falle des Verkaufs ihres gesamten Bestriebs oder eines wesentlichen Betriebsteils, auf den sich der Vertrag bezieht, zu übertragen. Keine Übertragung entbindet eine Partei von der Verantwortung für die Erfüllung einer Verpflichtung, die vor dem Wirksamwerden einer solchen Abtretung entstanden ist. Ist der Kunde ein Verbraucher, ist dieser im Falle der Übertragung des Vertrags durch die AHA gemäß vorstehendem Satz dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags zu kündigen.

Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

11. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, Versicherungen gegen Sachschäden am Eigentum der AHA für sich, seine Mitarbeiter sowie von ihm entsandte Teilnehmer in üblicher Höhe abzuschließen.

Auf Verlangen der AHA hat der Kunde der AHA einen Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz vorzulegen. Andernfalls kann die AHA die Leistungserbringung verweigern, ohne dass der Vergütungsanspruch der AHA deshalb untergeht.

12. Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AHA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Daneben bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Absatz 1 haftet AHA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AHA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

13. Gewährleistung

AHA schuldet im Rahmen der Leistungserbringung nur die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung mit größtmöglicher Sorgfalt.
AHA übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass der Kunde und/ oder die Teilnehmer durch die Teilnahme an dem Leistungsangebot AHA eine bestimmte Befähigung als Voraussetzung für eine Lizenz, ein Zertifikat oder eine Beurteilung erwirbt/ erwerben oder eine bestimmte Lizenz, ein bestimmtes Zertifikat oder eine bestimmte Beurteilung von einer Regulierungsbehörde, staatlichen Stelle oder sonstigem Dritten erhält/ erhalten.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde hat die geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze) einzuhalten.
AHA verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten hierzu können der Datenschutzerklärung für Kunden entnommen werden.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen mit der AHA bekannt werden, insbesondere die Inhalte und Konditionen von Buchungen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, und zwar bis zu einem Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrages.
Sämtliche Informationen und Daten, welche dem Kunden und/ oder dem Teilnehmer von der AHA zur Verfügung gestellt werden sowie sämtliche diesbezügliche Unterlagen (inklusive Schulungsunterlagen) sind ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und/ oder die Teilnehmer im Rahmen des Vertrages bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen, Daten und Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AHA gestattet.

Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehend aufgeführte Verpflichtung zur Geheimhaltung auch allen seinen Mitarbeitern und den Teilnehmern aufzuerlegen und für die Einhaltung der Verpflichtung durch diese Sorge zu tragen.

Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht für Informationen,

  • die dem Kunden ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung bereits uneingeschränkt bekannt oder öffentlich zugänglich waren oder später wurden,
  • die nach Offenlegung unabhängig von den offenbarten Informationen vom Kunden eigenständig entwickelt wurden, oder rechtmäßig von einer anderen Quelle bezogen wurden, die das Recht zur Bereitstellung dieser Information hat,
  • die bereits von der AHA einem oder mehreren Dritten ohne Beschränkung offen gelegt wurden oder
  • zu deren Offenlegung der Kunde kraft gerichtlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet wurde.

15. Verwendung ADAC Marken

Jegliche Verwendung von Marken des ADAC e.V. und AHA ist dem Kunden untersagt, soweit dem Kunden keine gesonderte schriftliche Genehmigung des ADAC e.V. oder der AHA erteilt wurde.

16. Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen der AHA und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der AHA Bonn.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar oder nicht durchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.